Kurztestate für den PSVaG – Wichtige Information für Arbeitgeber
Für die Beitragsberechnung des PSVaG dient ein Kurztestat als Grundlage. Der PSV-Kurznachweis 2022 für den Erhebungsbogen 2023 (Stichtag 31.12.2022) wurde von uns für unsere Arbeitgeber automatisch erstellt und im Onlineportal d.velop Postbox zur Verfügung gestellt.
Dieses Kurztestat muss von Ihnen, zusammen mit dem Meldeformular, bis 30.09. eines jeden Jahres an den PSVaG übermittelt werden. Der PSVaG berechnet auf dieser Grundlage den entsprechenden Beitrag und unterrichtet die Arbeitgeber im 4. Quartal darüber.
Die Infos zum Thema PSV-Pflicht finden Sie hier.
Die d.velop Postbox finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten des PSVaG unter www.psvag.de.
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Rufen Sie uns an 0221 943802 0.
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