Betriebliche Altersversorgung in der Kölner Pensionskasse

Sie als Arbeitgeber unterstützen Ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer eigenen Altersvorsorge. Die Pensionskasse ist eine von fünf möglichen Durchführungsvarianten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – daneben gibt es noch die Direktversicherung, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse sowie die Pensionszusage. Sie wird von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert ("Mischfinanzierung") und staatlich gefördert.

Nach einer umfassenden Unternehmenssanierung und der Einstellung des Neugeschäfts konzentrieren wir uns ganz auf unsere Bestandskunden. Die kundenorientierte Gestaltung des „Run-off“ eröffnet uns neue Handlungsspielräume und unseren Versicherten die Perspektive auf langfristig gesicherte Leistungen.
 

Arbeitgeberfinanzierte bAV

bAV on top

Sie zahlen für Ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn eine bAV in die Pensionskasse ein. Ihre Mitarbeiter erhalten damit einen eigenen Anspruch auf die Leistungen. Garantiert wird eine lebenslange Rente.

Durch die Beitragszahlung erwerben Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Satzungsbestimmungen einen Anspruch auf

  •     eine lebenslange Altersrente

und je nach Tarif …

  • eine Erwerbsminderungsrente
  • eine lebenslange Witwen- bzw. Witwerrente
  • Waisenrenten
  • und ein Sterbegeld

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Sie stärken die Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen durch eine extra bAV mit Verfallbarkeitsregeln.
  • Die Pensionskassenbeiträge sind, i.R. der Fördergrenze, sozialabgabenfrei. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV hat bei der Förderung immer Vorrang vor einer arbeitnehmerfinanzierten bAV.
  • Sie können Arbeitgeberbeiträge für die bAV und für den PSVaG gem. § 4 IV EStG als Betriebsausgaben absetzen.

Hier gelangen Sie zur Förderung der bAV.


Arbeitnehmerfinanzierte bAV / Entgeltumwandlung

§ 1a BetrAVG

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine arbeitnehmerfinanzierte bAV durch Entgeltumwandlung anzubieten. Hier obliegt dem Arbeitgeber in manchen Fällen eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. Es stellt sich nicht die Frage, ob eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird, sondern in welcher Art und Weise. Auch weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind zu beachten.   

Für den umgewandelten Betrag fallen im Rahmen der staatlichen Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben an.

Hier gelangen Sie zur Förderung der bAV.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Über die Kölner Pensionskasse erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung und sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten. Durch das verringerte Bruttoentgelt können Ihre Lohnnebenkosten für den Arbeitnehmer um bis zu 20 % sinken. Denn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen den auf den Pensionskassenbeitrag entfallenden Beitrag zur Sozialversicherung.


Arbeitgeberzuschuss 15 %

§ 1a Ia BetrAVG

Der Gesetzgeber schreibt Arbeitgebern ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und den Pensionsfonds vor. Für Zusagen vor dem 01.01.2019 ist eine Bezuschussung gesetzlich erst ab dem 01.01.2022 vorgesehen. 15 % des umgewandelten Entgelts muss der Arbeitgeber übernehmen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Grundsätzlich ist dieser Zuschuss an den Versorgungsträger zu zahlen, über den auch die Entgeltumwandlung durchgeführt wird.

Vor dem Hintergrund des Run-Off können Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung über die KPK mit dem „Reduktionsmodell“ bzw. der „internen Verrechnung“ nachkommen. Der bisherige arbeitnehmerfinanzierte Beitrag an die KPK bleibt gleich, enthält aber neben einem entsprechend vermindert umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss.

Vorteile des Reduktionsmodells für Arbeitgeber

Mit dieser Verrechnungslösung wird sichergestellt, dass die Höhe der bestehenden Zusage nicht verändert wird. Hierdurch vermeidet der Arbeitgeber sowohl die Novations- als auch die Unisexproblematik. Die rechtliche Umsetzung kann beispielsweise in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag und in der Entgeltumwandlungsvereinbarung erfolgen.

Ausführliche FAQ’s / „this is how we do it“ hierzu finden Sie im KPK Portal.
 

Förderung bAV

Rechengrößen für die BBG

Wie viel können steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV (hier: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) eingezahlt werden?

Die Beiträge, die in eine Pensionskasse zum Aufbau der persönlichen Vorsorge fließen, werden bis zu folgenden Prozentsätzen gefördert. Multipliziert mit der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung West sind:

20244 % sozialversicherungsfrei **
§ 1 I Nr. 9 SvEV Sozialversicherungsentgeltverordnung  
8 % steuerfrei *
§ 3 Nr. 63 EStG Einkommensteuergesetz
jährlich3.624 €7.248 €
monatlich302 €604 €


* Beiträge, für die die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG a.F. (bis 31.12.2008) in Anspruch genommen wird, sind von diesen 8 % abzuziehen.

** Das heißt, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen den auf den Pensionskassenbeitrag entfallenden Beitrag zur Sozialversicherung. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV hat bei der Förderung immer Vorrang vor einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.

Arbeitgeberbeiträge für die bAV und für den PSVaG können gem. § 4 IV EStG als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Rechengrößen

Rechengrößen 2024
Rechengrößen 2023
Rechengrößen 2022*
Rechengrößen 2021
Rechengrößen 2020
Rechengrößen 2019
Rechengrößen 2018
Rechengrößen 2017

*Zu den Problematiken, die sich aufgrund der sinkenden Beitragsbemessungsgrenzen 2022 ergeben, finden Sie hier mehr.


Ende Arbeitsverhältnis: Versicherungsvertragliche Lösung

Einfache, haftungsarme Pensionskasse

Sie geben Ihrem Arbeitnehmer bei Ausscheiden einfach den Vertrag mit und haften nicht für diejenigen Altersvorsorge-Anwartschaften, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erworben werden, denn bei gesetzlich unverfallbarer Anwartschaft ist die versicherungsvertragliche Lösung bei Pensionskassen (und Direktversicherungen) seit Mitte 2020 der Standardfall (nach § 2 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 BetrAVG). Dies gilt auch für Altfälle.
Das ist eine große Haftungserleichterung für Sie als Arbeitgeber.

Was bedeutet das im Einzelnen nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?

Bei der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft gemäß der versicherungsvertraglichen Lösung treten die von der Pensionskasse oder Direktversicherung zu erbringenden Leistungen an Stelle der zeitratierlichen Leistung.

Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die vor Inkrafttreten der Regelung ausgeschieden sind.

Folgende "soziale Auflagen" sind zu erfüllen:

  • Der ausgeschiedene Arbeitnehmer erhält das Recht, den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
  • Alle Überschussanteile wurden zur Leistungserhöhung verwendet.
  • Bei der Direktversicherung zudem: Der Arbeitnehmer erhält spätestens 3 Monate nach Ausscheiden ein unwiderrufliches Bezugsrecht; der Vertrag hat keine Beitragsrückstände und ist nicht beliehen oder abgetreten.

Der bis dato bestehende Passus "auf Verlangen des Arbeitgebers" innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden entfällt aus dem Gesetzestext. Damit wird die versicherungsvertragliche Lösung der Standardfall. Das gilt gemäß Gesetzesbegründung auch für bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgeschiedene Arbeitnehmer. Als Voraussetzung bleiben jedoch die sozialen Auflagen weiter bestehen. Wird eine dieser sozialen Auflagen nicht erfüllt, findet die m/n-tel-Anwartschaft Anwendung.


PSV Pflicht

Mehr Schutz für Ausgleichszahlungen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Arbeitgeber, die ihre bAV über eine Pensionskasse organisieren, haben ab 01.01.2022 Mitglieder des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) zu sein und müssen für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften Beiträge an den PSV zahlen. Die gesetzliche Unverfallbarkeit muss eingetreten sein. Eine vertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht.

Wird ein Arbeitgeber insolvent und kann er deshalb die von der Pensionskasse gekürzten Versorgungsleistungen nicht ausgleichen (Stichwort „Niedrigzinsphase“), dann tritt der PSV für diese Kürzung ein. Das gilt für bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften, aber nur bei künftigen Arbeitgeberinsolvenzen, Stichtag ist der 01.01.2022.

Basis:

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019, Az.: C-168/18) (Stichwort „Staatshaftung“)
  • 4. Abschnitt BetrAVG

Welche Pensionskassenzusagen trifft die Insolvenzsicherungspflicht? Alle Zusagen über Firmenpensionskassen und im Wesentlichen über diejenigen überbetrieblichen Pensionskassen, die nicht von einem Lebensversicherungsunternehmen gegründet wurden. Die Arbeitgeber der Kölner Pensionskasse, eines Versicherungsvereins mit Sanierungsklausel, sind daher vom Insolvenzschutz des PSVaG erfasst.

Mehr erfahren …


Sanierung & Run-Off

Wie geht es weiter?

Nach einer umfassenden Unternehmenssanierung und der Einstellung des Neugeschäfts konzentrieren wir uns ganz auf unsere Bestandskunden. Die kundenorientierte Gestaltung des „Run-off“ eröffnet uns neue Handlungsspielräume und unseren Versicherten die Perspektive auf langfristig gesicherte Leistungen.

Sanierung - die Kurzfassung

Ausgangspunkt für die Sanierung der KPK war ein Fehlbetrag im Geschäftsjahr 2017, den die Kasse nicht durch Eigenmittel decken konnte.

Ursachen für die finanzielle Schieflage waren vor Allem die Niedrigzinsphase, der Trend zur Längerlebigkeit sowie Verluste aus Kapitalanlagen.

Ziel der Sanierung war es den Fehlbetrag auszugleichen und die Versicherungsleistungen für Rentner, Anwärter und Arbeitgeber für die Zukunft zu sichern.

Das Ergebnis waren Leistungskürzungen, mit denen der Jahresabschluss 2017 ausgeglichen wurde. Außerdem hatte die Kasse in Abstimmung mit der BaFin ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches für die Zukunft eine – sofern man es aus heutiger Sicht einschätzen kann – gesicherte finanzielle Grundlage darstellt. 

In Folge zog der Fehlbetrag eine Neubewertung der Kapitalanlagen sowie die Notwendigkeit zur zusätzlichen Vorsorge für Langlebigkeit, Zins- und Kostenrisiken sowie sonstige Risiken nach sich.

Die Sanierung ist erfolgreich verlaufen. Wir haben uns neu aufgestellt. Die erfreulichen Jahresabschlüsse der Folgejahre zeigen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.

Gemeinsam haben die Mitglieder diese große Herausforderung bewältigt und dieses Ergebnis erreichen können.

Die Sanierung bedeutete gravierende Einschnitte für die Pensionskasse. Die Leistungskürzungen trafen unsere Mitglieder und Versicherten hart.

Wir sind auf dem richtigen Weg! Unser Ziel ist es, die laufenden und zukünftigen Leistungen für unsere Mitglieder sicherzustellen.

Sanierung Informationen nur für Arbeitgeber und Mitglieder

Unsere Geschichte: Wie es zur Sanierung kam


Run-Off

Als letzten Schritt der Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die KPK am 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen.

Dieser Run-Off wird sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Die Vorsorgeverträge unserer Mitglieder bleiben weiterhin bestehen. 


Beitragsflexibilität

Die Erhöhung bestehender Versicherungsverträge Ihrer Arbeitnehmer bei uns ist auch im Run-Off in folgenden Fällen kostenfrei möglich:

Vertraglich vereinbarte

  • dynamische Erhöhungen &
  • gehaltsabhängige Beitragserhöhungen

Vertraglich vereinbart meint dabei vor 2018 innerhalb des Vertrages oder der Entgeltumwandlungsvereinbarung schriftlich vorgesehen.
 


 

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