PSVaG setzt Beitragssatz für 2022 auf 1,8 Promille fest
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt. Er liegt unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille.
Durch Multiplikation mit der Beitragsbemessungsgrundlage der Versorgungsverpflichtungen der Arbeitgeber ergibt sich der Jahresbeitrag.
Darüber hinaus wird für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen ein Zusatzbeitragwird der Beitrag gemäß § 30 BetrAVG erhoben. Dieser beträgt 1,5 Promille der entsprechenden Beitragsbemessungsgrundlage.
Ein Vorschuss für 2023 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2023 getroffen.