Pensionskasse
in 3 Minuten
Funktionsweise der Pensionskasse
Arbeitsrechtliche Definition
„Wird die betriebliche Altersversorgung von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung durchgeführt, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt (Pensionskasse und Pensionsfonds), so … „
Subsidiär-/ Durchgriffshaftung
§ 1 I S.1 BetrAVG
„Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“
=> betrifft alle Durchführungswege und Zusagearten, also auch die Pensionskassen
Versicherungsaufsichtsrechtliche Definition
„Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das
1. das Versicherungsgeschäft im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betreibt,
2. Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; …
3. Leistungen im Todesfall nur an Hinterbliebene erbringen darf, wobei für Dritte ein Sterbegeld … vereinbart werden kann, und
4. der versicherten Person einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen die Pensionskasse einräumt oder Leistungen als Rückdeckungsversicherung erbringt.“
Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht – i.d.R. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Abweichend hiervon unterliegen Zusatzversorgungskassen (Anstalten des öffentlichen Rechts) im Bereich der Pflichtversicherung der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Versorgungsleistungen
Arten der Pensionskasse
traditionelle, betriebliche Pensionskassen
- Selbsthilfeeinrichtungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Durchführung der bAV
- häufige Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Ein-Firmen-Pensionskasse
- Konzern-Pensionskasse
- überbetriebliche Pensionskassen / Gruppenpensionskassen
- nur für spezielle Branchen, z.B. PKC
- für alle Firmen zugänglich, z.B. KPK
Pensionskassen der Lebensversicherungsunternehmen
- Vertragsgestaltung und vertriebliche Ausrichtung wie Lebensversicherungsunternehmen
- häufige Rechtsform: Versicherungsaktiengesellschaft (AG)
Deregulierte und regulierte Pensionskassen
Deregulierung
Zum 10.01.2006 wurden die Pensionskassen durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) dereguliert und unterliegen seitdem weitgehend den gleichen Anforderungen an Rechnungszins und Kalkulation wie normale Lebensversicherungsunternehmen. Auf Antrag kann gemäß § 233 I VAG der Zustand der Regulierung wiederhergestellt werden.
Deregulierte Pensionskassen
- zählen zu den Wettbewerbspensionskassen
- sind gewinnorientiert
- können von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein
- sind körperschafts-/gewerbesteuerpflichtig
- zeigen ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur an
Regulierte Einrichtungen
- gelten als soziale Einrichtungen
- müssen ihre Tarife durch die Aufsichtsbehörde genehmigen lassen
Historie
Die ersten Pensionskassen – berufsständische Witwen- und Waisenkassen – entstanden im 17. Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert wurden zahlreiche bedeutende Versorgungswerke gegründet. Mit traditionellen Firmenpensionskassen und überbetrieblichen Einrichtungen begegnete man den sozialen Herausforderungen im Zeitalter der Industrialisierung. Traditionelle häusliche Lebensgemeinschaften, die auch kranke und alte Menschen sozial auffangen konnten, lösten sich schließlich immer mehr auf.
Beide Weltkriege und 1948 die Belastung durch das Währungsumstellungsgesetz stellten die Pensionskassen auf eine harte Bewährungsprobe und große Vermögensverluste. Paradoxerweise hatte dies dennoch zahlreiche Pensionskassen-Neugründungen zufolge, weil damit auch das Vorsorgebewusstsein breiter Bevölkerungsschichten angesichts der maroden Wirtschaftslage geweckt wurde. Die Pensionskassen schafften trotz der nachteiligen Währungsumstellung (Reichsmark - Deutsche Mark) in der sie gezwungen wurden, ihre Rentenleistungen im Verhältnis 10 zu 1 zu kürzen, den wirtschaftlichen Wiederaufbau.
1974 wurde die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf eine gesetzliche Grundlage, nämlich das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG), gestellt. Dies brachte für die Pensionskassen wichtige Änderungen mit sich, z.B. Einführung der gesetzlichen Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften